RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
FlKonv Art1 AbschnA

Rechtssatz

Der Jahresbericht von Amnesty International stellt keinen Grund für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft dar, weil darin nicht zu erkennen ist, dass die Behörden des Heimatstaates konkrete Verfolgungshandlungen iSd Konvention gegen den Asylwerber gerichtet haben. (hier: Jugoslawe, Angehöriger der albanischen Minderheit)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010299.X03

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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