RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0230

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
FlKonv Art1 AbschnA

Rechtssatz

Weder ein Jahresbericht von Amnesty International noch die Verurteilung des Bruders des Antragstellers wegen Teilnahme an Demonstrationen, die offenbar nicht mit den Bestrebungen der albanischen Minderheit in Zusammenhang stehen, stellen Gründe für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft an den Antragsteller dar, weil darin nicht zu erkennen ist, dass die Behörden des Heimatstaates konkrete Verfolgungshandlungen gegen den Antragsteller gerichtet haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010230.X02

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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