RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0234

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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L38006 Verwaltungsabgaben Steiermark
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §78 Abs3;
GebG 1957;
LGdVwAbgG Stmk 1968 §1 Abs1;
LVwAbgV Stmk 1982 TP28a Abs1 lita idF 1986/058;

Rechtssatz

Das Beschwerdevorbringen, der Bf sei nach dem GebG 1957 für die Aufstellung eines Geldspielautomaten von der Entrichtung von Gebühren befreit, geht ins Leere, weil dieses Gesetz im vorliegenden Fall nicht anzuwenden war und dieses Gesetz in keiner Wechselbeziehung zum Stmk Landes- und GemeindeverwaltungsabgabenG 1968 steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010234.X02

Im RIS seit

16.12.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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