RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0299

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
FlKonv Art1 AbschnA

Rechtssatz

Ausführungen zur Rechtsstellung als Flüchtling gem Art 1 Abschn A der Flüchtlingskonvention, wonach keine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung vorliegt, wenn die die Furcht begründende Verfolgungshandlung (hier: Untersuchungshaft in der Dauer von zwei Wochen) bereits längere Zeit vor der Ausreise erfolgte. (hier: Jugoslawe, Angehöriger der albanischen Minderheit)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010299.X05

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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