RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0299

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
FlKonv Art1 AbschnA

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Im Asylverfahren ist das Vorbringen des Flüchtlings als zentrales Entscheidungskriterium heranzuziehen und es obliegt dem Asylwerber, alles Zweckdienliche für die Erlangung der Begünstigung seiner Rechtsstellung vorzubringen. Anfragen an jene staatlichen Stellen des Heimatlandes, dessen Schutz der Asylwerber gerade nicht in Anspruch nehmen will, sind aus nahe liegenden Gründen des Schutzes der Person des Asylwerbers nicht zweckmäßig und zielführend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010299.X01.1

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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