RS Vwgh 1987/12/16 87/02/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1987
beobachten
merken

Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;

Rechtssatz

Der Schätzung der Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeuges durch Personen, die in einem PKW sitzen, können auf Grund der eingeschränkten Sichtverhältnisse Fehlerquellen anhaften.

Schlagworte

Feststellen der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987020073.X03

Im RIS seit

16.12.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten