RS Vwgh 1987/12/16 86/01/0077

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

Polizeirecht-Paß
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §63 Abs1
PaßG 1969 §25 Abs3
PaßG 1969 §28
ZustG §25 Abs1
ZustG §8 Abs1

Rechtssatz

Ein Bescheid über die Abweisung eines Antrages auf Neuzustellung eines Bescheides ist ein verfahrensrechtlicher Bescheid. Dieser unterliegt jenem Instanzenzug, der für die Hauptsache (das ist im vorliegenden Fall die Versagung eines Sichtvermerkes nach § 25 Abs 3 PassG) maßgebend ist (Hinweis E 2.3.1950, 2234/49, VwSlg 1286 A/1950).

Schlagworte

Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide Ordnungs- und Mutwillensstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010077.X01

Im RIS seit

10.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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