Index
L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr KärntenNorm
GVG Krnt 1974 §2 litd;Rechtssatz
§ 2 lit d Krnt GVG erfasst nur jene Fälle, in denen Grundstücke unmittelbar einem "Zwecke der öffentlichen Verwaltung" zugeführt werden sollen. Soll ein Grundstück aber lediglich zu dem Zweck erworben werden, um ein Tauschobjekt für den Erwerb von in einem Wasserschutzgebiet liegenden Grundstücken zu besitzen, so kommt die Ausnahmebestimmung des § 2 lit d Krnt GVG nicht zum Tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986020158.X03Im RIS seit
11.07.2001