RS Vwgh 1987/12/16 86/02/0158

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

L67002 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Kärnten

Norm

GVG Krnt 1974 §2 litd;

Rechtssatz

§ 2 lit d Krnt GVG erfasst nur jene Fälle, in denen Grundstücke unmittelbar einem "Zwecke der öffentlichen Verwaltung" zugeführt werden sollen. Soll ein Grundstück aber lediglich zu dem Zweck erworben werden, um ein Tauschobjekt für den Erwerb von in einem Wasserschutzgebiet liegenden Grundstücken zu besitzen, so kommt die Ausnahmebestimmung des § 2 lit d Krnt GVG nicht zum Tragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986020158.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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