RS Vwgh 1987/12/16 87/01/0299

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Veröffentlicht am 16.12.1987
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Index

Polizeirecht - AsylG
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1
FlKonv Art1 AbschnA

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0230 E 16. Dezember 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Die Glaubhaftmachung der Gründe für eine gesetzmäßige Feststellung im Sinne der Genfer Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge hat im Gegensatz zu einer Beweisführung nur den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand. Die Frage, ob der Antagsteller Verfolgung im Sinne der Konvention glaubhaft machen kann, ist von der Rechtsfrage zu unterscheiden, ob die glaubhaft gemachten Gründe als Verfolgung im Sinne der Konvention zu qualifizieren sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987010299.X04

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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