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L74007 Fremdenverkehr Tourismus TirolNorm
FremdenverkehrsG Tir 1979 §1 Abs1;Rechtssatz
Für die Frage der Pflichtmitgliedschaft zu den auf die Definition des § 2 Abs 1 UStG 1972 ab. Umsätze von Organen nach § 2 Abs 2 Z 2 UStG 1972 sind daher den Umsätzen des Organträgers hinzuzurechnen. Dasselbe gilt auch für die Ermittlung des Beitrages zu den einzelnen Fremdenverkehrsverbänden nach § 31 Abs 15 FremdenverkehrsG 1979 sowie für die Anwendung des § 31 Abs 17 FremdenverkehrsG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170007.X03Im RIS seit
18.12.1987