RS Vwgh 1987/12/18 87/18/0109

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Veröffentlicht am 18.12.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §58;
StVO 1960 §20 Abs1;
StVO 1960 §20 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass sich aus der Auskunft des Wetterdienstes ("14 cm Gesamtschneehöhe sowie niederschlagsfreies Wetter am Tattag und in der Nacht darauf im Raume Linz; am Tatort Neumarkt im Mühlviertel können ähnliche Wetterverhältnisse angenommen werden") nicht die fahrtechnische Unmöglichkeit der Einhaltung einer bestimmten Fahrgeschwindigkeit (hier von 95 km/h und mehr) ergibt.

Schlagworte

Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180109.X04

Im RIS seit

19.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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