RS Vwgh 1987/12/21 87/10/0157

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Veröffentlicht am 21.12.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
22/02 Zivilprozessordnung
40/01 Verwaltungsverfahren
70/06 Schulunterricht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
SchUG 1986 §75 Abs1;
SchUG 1986 §75 Abs3;
SchUG 1986 §75 Abs4;
VwRallg;
ZPO §271 impl;

Rechtssatz

Das nach den Abs 1, 3 und 4 des § 75 SchUG in Betracht kommende ausländische Recht ist als Tatsache anzusehen; die Ermittlung dieses Rechtes ist Gegenstand der Beweisaufnahme, deren Ergebnis dem Parteiengehör unterliegt.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100157.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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