RS Vwgh 1987/12/21 87/10/0051

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Veröffentlicht am 21.12.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs4 litb;
ForstG 1975 §19 Abs7;
VwRallg;

Rechtssatz

"Ersessene Holzbringungsrechte" an einer zur Rodung beantragten Fläche vermitteln Parteistellung gemäß § 19 Abs 4 lit b ForstG. Darauf gestützte Einwendungen sind "zivilrechtliche Einwendungen" iSd Abs 7; sie vermögen als solche die Versagung einer Rodungsbewilligung nicht zu rechtfertigen.

Schlagworte

Organisationsrecht Justiz - Verwaltung Verweisung auf den Zivilrechtsweg VwRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987100051.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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