RS Vwgh 1987/12/22 87/07/0147

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1987
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs2;

Rechtssatz

Eine eigenmächtige Neuerung iSd § 138 WRG ist gegeben, wenn eine Anlage errichtet wurde, für die eine wasserrechtliche Bewilligung hätte eingeholt werden müssen, eine solche aber nicht eingeholt wurde; aber auch dann, wenn eine bewilligungspflichtige Anlage nach Erlöschen dieser Bewilligung weiterbenützt wird (Hinweis auf E vom 19.3.1959, 0792/55, VwSlg 4913 A/1959).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987070147.X02

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten