RS Vwgh 1987/12/22 87/05/0191

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Veröffentlicht am 22.12.1987
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;

Rechtssatz

Hat der Verhandlungsleiter entsprechend dem Wortlaut der darüber aufgenommenen und unwidersprochen gebliebenen Niederschrift den Verhandlungsgegenstand dargelegt und "die sachlichen und rechtlichen Grundlagen der Verhandlung erläutert dann ist die Belehrungspflicht gem § 13 a AVG erfüllt worden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987050191.X02

Im RIS seit

08.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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