RS Vwgh 1987/12/22 84/03/0105

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Veröffentlicht am 22.12.1987
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Index

10/10 Grundrechte
19/05 Menschenrechte
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
92 Luftverkehr

Norm

ABGB §297;
ABGB §364 Abs1;
LuftfahrtG 1958 §2;
MRKZP 01te Art1;
StGG Art5;

Rechtssatz

Gemäß § 2 LFG ist die Benützung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge und Luftfahrtgeräte im Flug frei, soweit sich aus diesem Bundesgesetz nicht anderes ergibt. Darin liegt eine Beschränkung des Eigentümers am Luftraum oberhalb seiner Liegenschaft. (§ 297 ABGB) Eine Enteignung zugunsten Dritter wird durch diese Gesetzesstelle nicht angeordnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984030105.X02

Im RIS seit

02.07.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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