RS Vwgh 1987/12/23 87/18/0086

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Veröffentlicht am 23.12.1987
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
StVO 1960 §100 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Entschieden Sache bzgl. eines Entfernungsauftrages eines Automaten nach § 100 Abs 4 StVO liegt dann nicht vor, wenn der Automat zwar am selben Haus, aber an einem anderen Ort montiert ist.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseZurückweisung wegen entschiedener SacheEinwendung der entschiedenen SacheMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejahtRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180086.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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