RS Vwgh 1987/12/23 87/18/0086

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Veröffentlicht am 23.12.1987
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90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §35 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs5;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen des § 82 Abs 5 StVO können von Ort zu Ort verschieden sein. Die Schlussfolgerung weil eine Bewilligung für bestimmte Orte erteilt wurde, müsse sie auch für andere Orte erteilt werden, entbehrt daher jeder Grundlage (hier: Aufstellung von Automaten)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180086.X07

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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