RS Vwgh 1987/12/23 87/18/0086

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Veröffentlicht am 23.12.1987
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
StVO 1960 §100 Abs4;
StVO 1960 §35;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Durch einen neuerlichen Abspruch über dieselbe Sache, ohne Gefahr einer zweimaligen Vollstreckung, werden Rechte der Partei nicht verletzt (hier: Wiederholung eines Entfernungsauftrages nach § 100 Abs 4 StVO).

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONZurückweisung wegen entschiedener SacheEinwendung der entschiedenen SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180086.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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