RS Vwgh 1987/12/23 87/18/0086

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Veröffentlicht am 23.12.1987
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §84 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1427/67 E 26. Februar 1968 RS 2

Stammrechtssatz

Eine im Gegensatz zu dem im § 84 Abs 2 StVO 1960 enthaltenen generellen Verbot angebrachte Werbung oder Ankündigung ist nur dann zulässig, wenn die Behörde eine Ausnahme von diesem Verbot bewilligt hat, nicht aber schon dann, wenn ein darauf abziehender Antrag gestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987180086.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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