RS Vwgh 1988/1/11 85/15/0216

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Veröffentlicht am 11.01.1988
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Index

UStG
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §1 Abs1 Z1
UStG 1972 §3 Abs14
UStG 1972 §4 Abs1
UStG 1972 §4 Abs6

Rechtssatz

Sachleistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer (hier Aufwand für Unterkunft, Verpflegung und Beförderung von Dienstnehmern) sind als tauschähnliche Umsätze aufzufassen und daher vom Arbeitgeber der USt zu unterziehen (Hinweis E 14.12.1987, 85/15/0071). Dies gilt auch für Sachbezüge, die ehemaligen Arbeitnehmern gewährt werden, die eine Betriebspension beziehen. Der VwGH vermag nämlich der Ansicht nicht beizupflichten, daß bei Sachleistungen an Pensionisten ein Leistungsaustausch mit den ehemaligen Dienstnehmern deshalb nicht angenommen werden könne, weil von diesen keine Arbeitsleistung mehr erbracht werde, da es im USt-Recht nicht darauf ankommt, in welchem zeitlichen Abstand zueinander die Leistung und die Gegenleistung erbracht werden. Somit ist bei Sachleistungen an ehemalige Dienstnehmer der Zusammenhang zu den seinerzeitigen Arbeitsleistungen des nunmehrigen Pensionisten herzustellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985150216.X01

Im RIS seit

03.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2020
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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