RS Vwgh 1988/1/13 87/03/0211

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Veröffentlicht am 13.01.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der seit dem Vorfall (Übertretung des § 5 Abs 1 StVO) verstrichene Zeitraum von nicht einmal zwei Jahren ist nicht ausreichend, die Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers für die Ausübung des Taxi-Gewerbes (schon) wieder als gegeben anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030211.X05

Im RIS seit

20.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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