RS Vwgh 1988/1/13 87/03/0084

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Veröffentlicht am 13.01.1988
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/03/0082 E 2. Dezember 1987 RS 9

Stammrechtssatz

Schon Zweifel an der Zuverlässigkeit des Konzessionswerbers bilden einen Versagungsgrund, nicht erst die Gewissheit, dass er nicht zuverlässig ist, weil die Erteilung der Bewilligung für ein konzessioniertes Gewerbe gemäß § 25 Abs 1 Z 1 GewO voraussetzt, dass keine Tatsachen vorliegen, die es zweifelhaft machen, ob der Bewerber die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030084.X05

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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