RS Vwgh 1988/1/13 87/03/0084

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §45 Abs3;
GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1973 §376 Abs1 Z36 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1428/73 E 6. Februar 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Ändert die Behörde gegenüber dem Bescheid der Vorinstanz den Versagungsgrund, so ist sie verpflichtet, dies dem Beschwerdeführer vorzuhalten.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030084.X01

Im RIS seit

07.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten