RS Vwgh 1988/1/14 87/08/0232

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Veröffentlicht am 14.01.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs8;
AlVG 1977 §25 Abs1;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall ging die bel Beh allein vom Rückforderungstatbestand des § 25 Abs 1 zweiter Satz AlVG aus. Dieser setzt voraus, dass im Fall des § 12 Abs 8 AlVG von der zuständigen Behörde entschieden oder durch einen Vergleich von der zuständigen Behörde festgestellt wurde, dass das Beschäftigungsverhältnis weiterbesteht. Eine Entscheidung oder ein Vergleich iSd § 12 Abs 8 AlVG setzt ein arbeitsrechtliches Bestandschutzverfahren voraus (Hinweis auf Rebhahn, Die Auswirkungen des arbeitsgerichtlichen Bestandschutzes auf das Arbeitslosengeld, ZAS 1983, 93 ff).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080232.X01

Im RIS seit

04.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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