RS Vwgh 1988/1/14 86/16/0159

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Veröffentlicht am 14.01.1988
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Index

27/04 Sonstige Rechtspflege
98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Norm

GEG §9 Abs2;
WGG 1979 §30 Abs1;

Beachte

Besprechung in:AnwBl 7/1988, S 414;

Rechtssatz

Die ständige Rechtsprechung des VwGH zu § 30 Abs 1 WGG, BGBl 1979/139, wonach der Regreßanspruch des Gebührenschuldners gegenüber einer persönlichen gebührenbefreiten Bauvereinigung für sich allein nicht die Annahme eines Nachsichtsgrundes rechtfertigt, ist nicht auf den Fall übertragbar, daß gegenüber dem regreßpflichtigen Gebührenschuldner ein Nachlaß nach § 9 Abs 2 GEG erfolgte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986160159.X10

Im RIS seit

10.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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