RS Vwgh 1988/1/18 86/12/0071

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Veröffentlicht am 18.01.1988
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65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §19 Abs1 idF 1985/426;
PG 1965 §19 Abs4 idF 1985/426;

Rechtssatz

Der Bemessung des Versorgungsbezuges der früheren Ehefrau gemäß § 19 Abs 4 Satz 1 PensionsG 1965 ist nicht etwa ein abstrakter, sich aus dem Gesetz ergebender Anspruch zu Grunde zu legen; entscheidend ist vielmehr allein der Anspruch, wie er auf Grund eines der im § 19 Abs 1 PensionsG 1965 angeführten Verpflichtungsgründe gegen den verstorbenen Beamten an dessen Sterbetag konkret bestanden hat (Hinweis E 10.12.1976, 2357/76).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120071.X01

Im RIS seit

22.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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