RS Vwgh 1988/1/19 87/04/0146

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Veröffentlicht am 19.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §59 Abs3;

Rechtssatz

Antrag auf Zuspruch der Kosten gem BGBl. Nr. 297/1984" stellt keinen Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz durch den VwGH dar, weil sich das zitierte Bundesgesetz "BGBl. 297/1984" nur auf das Verfahren vor dem VfGH bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040146.X01

Im RIS seit

11.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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