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64/03 LandeslehrerNorm
LDG 1984 §30;Rechtssatz
Die Nichtberücksichtigung von Kürzungen des Monatsbezuges gem § 70 Abs 2 LDG bezieht sich nur auf die Frage, wie hoch der einmal als Strafe festgesetzte Monatsbezug anzusetzen ist; für die Strafbemessung selbst ist hingegen darauf Bedacht zu nehmen, ob der Landeslehrer und die von ihm finanziell abhängigen (sorgeberechtigten) Personen über den gesamten ungekürzten Monatsbezug verfügen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988090009.X01Im RIS seit
06.12.2006