RS Vwgh 1988/1/20 87/03/0285

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Veröffentlicht am 20.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Wurde die Berufung des Beschwerdeführers zurückgewiesen, kann Gegenstand der Beschwerde und das durch den angefochtenen Bescheid verletzte Recht des Beschwerdeführers nur sein, ob die Zurückweisung der Berufung durch die belangte Behörde zu Recht erfolgte, nicht hingegen auch die Frage, ob die Verleihung der Konzession durch den Landeshauptmann an die mitbeteiligte Partei rechtswidrig war.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030285.X01

Im RIS seit

07.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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