RS Vwgh 1988/1/20 87/03/0085

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Veröffentlicht am 20.01.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §8;
GelVerkG §7a;
GewO 1973 §345 Abs2;
GewO 1973 §345 Abs8 Z5;
GewO 1973 §345 Abs9;
GewO 1973 §86;

Rechtssatz

Im Verfahren betreffend die Anzeige über die bedingte Zurücklegung einer Konzession für das Taxi-Gewerbe kommt weder dem Pächter der zurückgelegten Konzession noch derjenigen Person, zu deren Gunsten die Konzession zurückgelegt wurde, Parteistellung zu.

Schlagworte

Gewerberecht Pächter Vermieter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030085.X03

Im RIS seit

01.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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