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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/01/0014 B 11. Juli 1984 RS 3Stammrechtssatz
Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit kann nur dann als gegeben angenommen werden, wenn die Rechtstellung des Beschwerdeführers eine verschiedene ist, je nachdem ob der Bescheid einer Verwaltungsbehörde aufrecht bleibt oder aufgehoben wird (Hinweis E 17.6.1975, 1330, 1331/73, VwSlg 8852 A/1975).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130155.X01Im RIS seit
07.03.2008