RS Vwgh 1988/1/20 87/13/0155

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Veröffentlicht am 20.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/01/0014 B 11. Juli 1984 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Rechtsverletzungsmöglichkeit kann nur dann als gegeben angenommen werden, wenn die Rechtstellung des Beschwerdeführers eine verschiedene ist, je nachdem ob der Bescheid einer Verwaltungsbehörde aufrecht bleibt oder aufgehoben wird (Hinweis E 17.6.1975, 1330, 1331/73, VwSlg 8852 A/1975).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130155.X01

Im RIS seit

07.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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