RS Vwgh 1988/1/21 87/09/0247

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §87 Abs1 Z1 idF 1986/389;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/09/0190 E 25. November 1987 RS 8

Stammrechtssatz

Der Begriff "erheblich" iSd § 87 Abs 1 BDG 1979 gehört zu der Kategorie der unbestimmten Rechtsbegriffe, doch gestattet er wie andere ähnliche Begriffe, zB häufig, zahlreich, regelmäßig, einstweilig, eine Sinnermittlung im Wege der Auslegung im Einzelfall.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090247.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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