RS Vwgh 1988/1/21 87/02/0175

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Veröffentlicht am 21.01.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs5;

Rechtssatz

Das Tatbild des § 23 Abs 5 StVO ist auch dann erfüllt, wenn das "Abrollen" durch einen leichten Stoss verursacht wurde. Der Eintritt eines Schadens gehört nicht zum Tatbild. (Hinweis auf E vom 25.9.1986, 86/02/0055)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020175.X01

Im RIS seit

18.11.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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