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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick auf den gem § 61 NÖ Gemeindeordnung, LGBl 1000-5, zustehenden Rechtsbehelf der Vorstellung ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH der Instanzenzug durch die Anrufung der obersten Abgabenbehörde der Gemeinde (Gemeinderat) noch nicht gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG erschöpft worden.
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170402.X01Im RIS seit
07.03.2008