RS Vwgh 1988/1/22 87/17/0402

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Veröffentlicht am 22.01.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den gem § 61 NÖ Gemeindeordnung, LGBl 1000-5, zustehenden Rechtsbehelf der Vorstellung ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH der Instanzenzug durch die Anrufung der obersten Abgabenbehörde der Gemeinde (Gemeinderat) noch nicht gem Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG erschöpft worden.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170402.X01

Im RIS seit

07.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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