RS Vwgh 1988/1/25 86/15/0141

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Veröffentlicht am 25.01.1988
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §2 Abs1;
BewG 1955 §30 Abs1;

Rechtssatz

Auf den Willen der Eigentümer, Grundstücke als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln, kommt es bei der Grundstücksbewertung nicht an, sobald die genannte Absicht der Eigentümer in der Vekehrsanschauung keine Deckung findet (Hinweis E 13.4.1987, 85/15/0356). Es ist der objektive Charakter, dh die TATSÄCHLICHE NUTZUNG des Grund und Bodens ausschlaggebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986150141.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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