RS Vwgh 1988/1/29 87/17/0348

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Veröffentlicht am 29.01.1988
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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
30/02 Finanzausgleich

Norm

B-VG Art90 Abs2;
FAG 1985 idF 1986/384;
ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1 idF 1987/024;

Rechtssatz

Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 1a Abs 1 Wr ParkometerG, wodurch die Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Auskunftsverlangens erst im Verwaltungsstrafverfahren erfolgen kann, sind in Abwägung der Grundsätze der Verwaltungsökonomie, insbesondere der raschen und zweckmäßigen Durchführung von Massenverfahren einerseits mit der Position des Betroffenen im Verwaltungsstrafverfahren andererseits (relativ geringfügige Eingriffsintensität, Unschuldsvermutung und aufschiebende Wirkung von Berufungen im Verwaltungsstrafverfahren, verfassungsgesetzlich in der FAG-Novelle BGBl 1986/384 normiertes Zurücktreten der Rechte auf Auskunftsverweigerung gegenüber der Befugnis der Behörde, derartige Auskünfte zu verlangen), nicht entstanden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170348.X06

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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