RS Vwgh 1988/2/10 87/01/0113

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Veröffentlicht am 10.02.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z1 litb;
ArbVG §36;
AuslBG §8 Abs2 lita;

Rechtssatz

§ 8 Abs 2 lit a AuslBG ist iZm den Kündigungsschutzbestimmungen des ArbVG nur so zu verstehen, dass die Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses der Ausländer von jenen der inländischen Arbeitnehmer auf Grund der gesetzlich vorgeschriebenen Auflage in der Beschäftigungsbewilligung ausschließlich dann dem Arbeitgeber auferlegt ist, wenn diese Auflösung im Rahmen der Kündigungsschutzbestimmungen des ArbVG zulässig ist, woraus folgt, dass beim Sozialvergleich die Staatsbürgerschaft des Gekündigten ebenso wenig Bedeutung zukommt wie der Dauer der für einen Ausländer erteilten Beschäftigungsbewilligung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987010113.X01

Im RIS seit

19.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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