RS Vwgh 1988/2/15 88/12/0015

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Veröffentlicht am 15.02.1988
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L37136 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Steiermark
L82406 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Steiermark
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art133 Z1;
B-VG Art139;
Müllbeseitigungsanlage Halbenrain;

Rechtssatz

Die Verordnungsprüfungskompetenz des Verfassungsgerichtshofes schließt eine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Prüfung von Verordnungen über Antrag einer Person, die unmittelbar durch die Gesetzwidrigkeit der Verordnung in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet, gem Art 133 Z 1 B-VG von vornherein aus, weil die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes vorgeht.

Schlagworte

Habenrain GesmbH Mülldeponie

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120015.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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