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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0266 E 23. Oktober 1984 RS 4Stammrechtssatz
Bei der Lösung der Frage, ob eine Tätigkeit auf Dauer gesehen Einnahmen erwarten läßt, kommt es nicht darauf an, wie der Steuerpflichtige die Tätigkeit hätte gestalten können, sondern darauf, wie er diese Tätigkeit tatsächlich gestaltet und damit auch finanziert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140044.X04Im RIS seit
12.12.2000