RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
UStG 1972 §12 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0266 E 23. Oktober 1984 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Lösung der Frage, ob eine Tätigkeit auf Dauer gesehen Einnahmen erwarten läßt, kommt es nicht darauf an, wie der Steuerpflichtige die Tätigkeit hätte gestalten können, sondern darauf, wie er diese Tätigkeit tatsächlich gestaltet und damit auch finanziert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140044.X04

Im RIS seit

12.12.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten