RS Vwgh 1988/2/16 87/14/0183

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Veröffentlicht am 16.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §75;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2471/78 E 11. Juni 1979 VwSlg 5388 F/1979 RS 2

Stammrechtssatz

Nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung kann ein Verschulden des Arbeitnehmers dann nicht angenommen werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer zunächst aus nicht von vornherein unhaltbaren Gründen davon überzeugt sind, daß ein Dienstverhältnis überhaupt nicht vorliegt und das Gegenteil erst nach längeren Ermittlungen durch eine Rechtsmittelentscheidung oder ein Verwaltungsgerichtshof-Erkenntnis klargestellt wird (vgl Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar zu § 75 Tz 2; Schubert-Pokorny-Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Seite 1092 und die dort angeführte Judikatur).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140183.X02

Im RIS seit

16.02.1988

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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