RS Vwgh 1988/2/17 86/13/0123

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34 idF vor 1983/587;

Rechtssatz

Weist ein Steuerpflichtiger die Hingabe des Heiratsgutes in Teilzahlungen per Scheck im Jahr 1983 jeweils zeitnah für die Bezahlung von offenen Baurechnungen betreffend das Einfamilienwohnhaus der Tochter und von Einrichtungsgegenständen nach, dann sind die Zahlungen als zwangsläufig anzusehen, weil sie zeitlich unmittelbar der (teilweisen) Finanzierung des Einfamilienwohnhauses und dessen Einrichtung gedient haben. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß die Tochter und der spätere Ehegatte bereits vor ihrer Eheschließung gemeinsam das Einfamilienhaus bewohnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986130123.X01

Im RIS seit

17.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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