RS Vwgh 1988/2/17 88/13/0026

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1988
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §4 Abs6;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/12, 680;

Rechtssatz

Der Pauschbetrag nach § 4 Abs 6 EStG 1972 steht nicht dem Bezieher von Einkünften aus selbständiger Arbeit schlechthin, sondern nur auf Grund erzielter Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit iS des § 22 Abs 1 Z 1 leg cit zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988130026.X01

Im RIS seit

17.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten