RS Vwgh 1988/2/17 87/13/0140

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Bekämpft eine GmbH einen Bescheid, mit dem ihr Dienstgeberbeiträge betreffend ihre Gesellschafter-Geschäftsführer deswegen zurückerstattet (gutgeschrieben) wurden, weil die Abgabenbehörde die Auffassung vertrat, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund ihres Beteiligungsausmaßes keine Arbeitnehmer der GmbH waren, so wird damit nicht die Verletzung eines subjektivöffentlichen Rechtes der GmbH dargetan; die Beschwerde ist daher mangels Beschwerdelegitimation (mangels Beschwer) zurückzuweisen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130140.X01

Im RIS seit

12.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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