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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §34 Abs1;Rechtssatz
Bekämpft eine GmbH einen Bescheid, mit dem ihr Dienstgeberbeiträge betreffend ihre Gesellschafter-Geschäftsführer deswegen zurückerstattet (gutgeschrieben) wurden, weil die Abgabenbehörde die Auffassung vertrat, dass die Gesellschafter-Geschäftsführer auf Grund ihres Beteiligungsausmaßes keine Arbeitnehmer der GmbH waren, so wird damit nicht die Verletzung eines subjektivöffentlichen Rechtes der GmbH dargetan; die Beschwerde ist daher mangels Beschwerdelegitimation (mangels Beschwer) zurückzuweisen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130140.X01Im RIS seit
12.07.2005