RS Vwgh 1988/2/17 87/03/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Frage, ob der Bfr durch den angefochtenen Bescheid in dem behaupteten Recht verletzt sein kann, kommt es auch auf den Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung an.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030161.X02

Im RIS seit

01.12.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten