RS Vwgh 1988/2/17 85/13/0177

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Veröffentlicht am 17.02.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §68 Abs1;
EStG 1972 §68 Abs2;

Rechtssatz

Anhand der Kriterien des § 68 Abs 2 EStG 1972 hat die Abgabenbehörde zu prüfen, ob eine vom Arbeitgeber bezahlte Zulage überhaupt eine Gefahrenzulage darstellt. Diese Prüfung umfaßt auch die Angemessenheit des Ausmaßes der Zulage, weil die zitierte gesetzliche Regelung einen Zusammenhang zwischen der Gefährdung des Arbeitnehmers und der Bezahlung einer Gefahrenzulage zwingend vorschreibt und ein solcher Zusammenhang nur bejaht werden kann, wenn auch das Ausmaß der Gefährdung in einem sachlich vertretbaren Verhältnis zum Ausmaß der gewährten Zulage steht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985130177.X01

Im RIS seit

17.02.1988

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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