RS Vwgh 1988/2/18 87/09/0267

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Veröffentlicht am 18.02.1988
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

IESG §1 Abs1;
IESG §2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2397/79 E 20. Mai 1980 VwSlg 10140 A/1980 RS 3

Stammrechtssatz

Ist ein Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter und kann er dadurch die Beschlussfassung der Generalversammlung bestimmen oder verfügt er doch über einen solchen Geschäftsanteil, der ihn in Verbindung mit der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen qualifizierten Mehrheit bei Abstimmungen in die Lage versetzt, Beschlüsse der Generalversammlung zumindest zu verhindern ("Sperrminorität"), so ist er nicht als abhängiger Arbeitnehmer zu qualifizieren.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987090267.X05

Im RIS seit

18.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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