RS Vwgh 1988/2/19 87/11/0233

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Veröffentlicht am 19.02.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §39a;
KFG 1967 §67 Abs2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Unbedenklichkeit des Ergebnisses eines verkehrspsychologischen Tests trotz der Tatsache, dass der Proband der deutschen Sprache nicht vollständig mächtig war und kein Dolmetscher beigezogen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110233.X01

Im RIS seit

13.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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