RS Vwgh 1988/2/22 87/15/0106

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.02.1988
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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GebG 1957 §12 Abs1;
GebG 1957 §14 TP6 Abs1;
StVO 1960 §82;
StVO 1960 §83;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/11, 631;

Rechtssatz

Wird im konkreten Fall ein Antrag auf Erteilung der straßenpolizeilichen Bewilligung zum Aufstellen bzw Anbringen von 74 Zeitungsverkaufseinrichtungen auf bzw im Luftraum über öffentlichen Verkehrsflächen in einem bestimmten Gebiet (hier Stadtgebiet Salzburg) gestellt, so ist den damit beantragten 74 Bewilligungen lediglich gemeinsam, dass sie vom selben Antragsteller eingebracht, an dieselbe Behörde gerichtet worden sind und dass sie gleichartige Einrichtungen betreffen. Dies allein vermag aber nicht jenen inneren Zusammenhang zwischen diesen 74 Ansuchen herzustellen, der erforderlich wäre, um vom Vorliegen nur eines Ansuchens auszugehen. Der innere Zusammenhang müßte sich aus jener Rechtsnorm erschließen lassen, durch die der Rechtsbereich, in den das Ansuchen einzuordnen ist, geregelt wird. Durch die im konkreten Fall maßgeblichen §§ 82 und 83 StVO kann jedoch ein solcher innerer Zusammenhang zwischen den einzelnen einem Antrag verbundenen Bewilligungstatbeständen nicht hergestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150106.X05

Im RIS seit

22.02.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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