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43/02 LeistungsrechtNorm
HGG 1985 §36 Abs2;Rechtssatz
Ein Anspruch auf eine über die Pauschalentschädigung hinausgehende Entschädigung besteht nur bei einem die erstere übersteigenden TATSÄCHLICHEN VERDIENSTENTGANG während der Zeit des Präsenzdienstes. Von einem solchen Verdienstentgang kann aber in Ansehung von Bezügen aus nichtselbstständiger Arbeit dann nicht (mehr) die Rede sein, wenn bei Antritt des Präsenzdienstes das betreffende Dienstverhältnis bereits geendet hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110152.X01Im RIS seit
06.06.2006