RS Vwgh 1988/2/23 87/11/0152

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Veröffentlicht am 23.02.1988
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Index

43/02 Leistungsrecht

Norm

HGG 1985 §36 Abs2;

Rechtssatz

Ein Anspruch auf eine über die Pauschalentschädigung hinausgehende Entschädigung besteht nur bei einem die erstere übersteigenden TATSÄCHLICHEN VERDIENSTENTGANG während der Zeit des Präsenzdienstes. Von einem solchen Verdienstentgang kann aber in Ansehung von Bezügen aus nichtselbstständiger Arbeit dann nicht (mehr) die Rede sein, wenn bei Antritt des Präsenzdienstes das betreffende Dienstverhältnis bereits geendet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110152.X01

Im RIS seit

06.06.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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